Flexible Arbeitszeitgestaltung durch Gleitzeit erfreut sich immer größerer Beliebtheit. Wie das Arbeitszeitmodell in der Praxis aussieht, erfahren Sie hier.

Worauf Sie bei Gleitzeit als Unternehmer achten sollten

Enes Seljubac / 13. Juni 2018

Acht Uhr morgens – das ist zu früh! Warum nicht einfach um zehn anfangen – und dafür länger im Büro bleiben? Das Arbeitszeitmodell der Gleitzeit ermöglicht es Ihren Mitarbeitern, Arbeitszeiten flexibel den eigenen Bedürfnissen anzupassen. Als Unternehmer profitieren Sie von produktiveren Mitarbeitern!

Die Vorteile der Gleitzeit sind offensichtlich: Ihre Mitarbeiter können ihre Arbeitszeit individueller einplanen, genießen die Flexibilität und können Arbeit, Familie und Freizeit besser unter einen Hut bringen.

Die Rush Hour in der Früh kann so getrost abgewartet werden und Mitarbeiter können nach ihren inneren Uhren ins Büro kommen (so gibt’s auch keine Morgenmuffel mehr!). 

Gleitende Arbeitszeit bedeutet, dass Ihr Mitarbeiter Beginn und Ende seiner täglichen Normalarbeitszeit innerhalb des Gleitzeitrahmens frei wählen kann.

 Davon profitieren auch Sie als Unternehmer! Denn: Gleitzeit-Mitarbeiter genießen das Vertrauen und die Wertschätzung ihrer Arbeitgeber. Dadurch steigen Produktivität, Zufriedenheit und Loyalität zum Unternehmen

Flexible Arbeitszeitgestaltung durch Gleitzeit erfreut sich immer größerer Beliebtheit. Wie das Arbeitszeitmodell in der Praxis aussieht, erfahren Sie hier.Als Unternehmer setzen Sie den Gleitzeitrahmen für Ihre Mitarbeiter, z.B. zwischen 7 und 19 Uhr. Es empfiehlt sich, auch Kernarbeitszeiten festzulegen, um für betriebliche Abläufe, Teammeetings etc. Zeitfenster zu schaffen. Orientieren Sie sich dabei an den Bedürfnissen Ihres Unternehmens! Haben Sie zum Beispiel zwischen 11 und 16 Uhr Hochbetrieb, ist es von Vorteil, alle Mitarbeiter im Haus zu haben.

Auch in einer Gleitzeitvereinbarung müssen Sie eine (fiktive) Normalarbeitszeit festlegen, z.B. von 8 bis 16 Uhr. Achtung: Wenn der Mitarbeiter etwa zum Arzt muss und sein Besuch in die fiktive Normalarbeitszeit fällt, gelten diese Stunden als Arbeitszeit und müssen als solche berechnet werden!

Beispiel Arztbesuch: Ist der Besuch akut oder terminlich nur innerhalb der Normalarbeitszeit möglich, gilt dies als Dienstverhinderungsgrund. Dem Mitarbeiter steht folglich eine entgeltliche Freistellung zu! Kann der Arzt auch außerhalb der Arbeitszeit besucht werden, muss der Mitarbeiter die Stunden durch Gleitzeit wieder einarbeiten.

Normalarbeitszeit und Gleitzeit: Wie lässt sich das vereinbaren?

Gleitzeit: Zeit für flexible Arbeitszeiten!

 § 3 des AZG: Die Normalarbeitszeit beträgt 8 Stunden pro Tag bzw. 40 Stunden in der Woche. Werden diese Grenzen überschritten, liegt Mehrarbeit oder Überstundenarbeit vor.

Eine Ausnahme zu § 3 bildet die Gleitzeit. Seit 2008 können Ihre Mitarbeiter in der Gleitzeit 10 Stunden pro Tag arbeiten, in Ausnahmefällen sogar 12. Die 40 Stunden pro Woche dürfen hingegen nur dann überschritten werden, wenn die Übertragung von Zeitguthaben möglich ist! Aktuelles zum Arbeitszeitgesetz finden Sie im Beitrag Neuerungen im Arbeitsrecht 2018.

Achten Sie deshalb darauf, dass Ihre Gleitzeitvereinbarung (siehe nächstes Kapitel) diese Ausweitung der Normalarbeitszeit vorsieht! Aktualisieren Sie ältere Verträge, da mehr als 8 Stunden/Tag ansonsten als Überstunden gelten – und nicht als Gleitzeitguthaben verbucht werden.

Unter Zeitguthaben versteht man Überstunden, die der Mitarbeiter sammelt, ohne dass diese ausbezahlt werden. Hat er z.B. 8 Stunden auf seinem Gleitzeitguthaben, so kann er sich einen Tag frei nehmen.
Umgekehrt kann, bei zu wenigen Arbeitsstunden, ein Zeitminus entstehen. Dieses muss der Mitarbeiter in weiterer Folge durch Mehrarbeit wieder ausgleichen.

Achtung: Neunte und zehnte Arbeitsstunden, die vom Unternehmen angeordnet werden, gelten als Überstunden! Denn: Der Mitarbeiter hat diese nicht selbst bestimmt und verliert so seine Zeitsouveränität.

Die Rechtsvorschriften für das Arbeitszeitrecht finden sich in verschiedenen Gesetzen. Die bedeutendsten sind dabei das Arbeitszeitgesetz (AZG) sowie das Arbeitsruhegesetz (ARG).

Die flexible Arbeitszeit in der Betriebsvereinbarung

Vereinbarungen zu Gleitzeit müssen unbedingt vertraglich geregelt werden! Dies kann durch Betriebsvereinbarungen oder, falls kein Betriebsrat vorhanden ist, schriftlich zwischen Ihnen und Ihren Angestellten geschehen.

Was muss Ihre Gleitzeitvereinbarung enthalten?

die Dauer der Gleitzeitperiode, etwa Woche, Monat, Quartal, etc.
den Gleitzeitrahmen, z.B. 7 bis 19 Uhr
das Höchstmaß des Zeitguthabens bzw. des Zeitminus, das sich in die nächste Gleitzeitperiode übertragen lässt
Dauer und Lage der fiktiven Normalarbeitszeit, z.B. 8 bis 16 Uhr.

Achtung! Wird dieser Vertrag nicht aufgestellt, können Angestellte z.B. die Auszahlung von Überstunden für eine neunte geleistete Arbeitsstunde verlangen, obwohl diese unter ihr Gleitzeitguthaben gefallen wäre! 

Fazit: Nicht nur Mitarbeiter, auch Unternehmer profitieren vom Modell der Gleitzeit. Gleitzeit-Mitarbeiter können Arbeit und Alltag besser koordinieren. sind merklich produktiver und brauchen weniger Krankenstände. Neben Gleitzeit gibt es weitere flexible Arbeitszeitmodelle, die Sie unbedingt kennen sollten.

Nähere Infos zum österreichischen Arbeitsrecht und Arbeitszeitmodellen erhalten Sie im Handbuch Das aktuelle Arbeitsrecht in der Praxis: