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Der 12-Stunden-Tag: Erhöhung der Normalarbeitszeit bei Gleitzeit

Miriam Pokerschnig / 10. Dezember 2018

Mit 01. September 2018 wurden die Bestimmungen im österreichischen Arbeitszeitgesetz verändert. Damit wurde die Möglichkeit geschaffen, die Normalarbeitszeit bei Gleitzeit auf 12 Stunden pro Tag oder 60 Stunden pro Woche, zu erhöhen.

Seit 01. September 2018 gilt das neue Arbeitszeitgesetz: Arbeitgeber haben damit die Möglichkeit, die tägliche Normalarbeitszeit in der Gleitzeitvereinbarung von maximal 10 Stunden pro Tag bzw. 50 Stunden wöchentlich auf 12 Stunden pro Tag bzw. 60 Stunden wöchentlich zu erhöhen.

Somit werden die 11. und 12. geleistete Arbeitsstunde nicht mehr als Überstunden gerechnet!

Achtung: Bestehende Vereinbarungen, die 10 Stunden Normalarbeitszeit vorsehen, bleiben aufrecht.

Bedingungen für den 12-Stunden-Tag

Die Ausweitung der täglichen Arbeitszeit ist jedoch an die Bedingung geknüpft, dass Mitarbeiter ihr Zeitguthaben ganztägig verbrauchen können. Das bedeutet: Gesammelte Überstunden können in Form ganzer Tage verbraucht werden.

Auch darf der Verbrauch in Verbindung mit einer wöchentlichen Ruhezeit nicht ausgeschlossen sein (verlängertes Wochenende).

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Auf diese Bedingungen muss explizit in der Gleitzeitvereinbarung hingewiesen werden – ansonsten gilt die Höchstgrenze von 10 Stunden pro Tag!

Wenn Sie ein solches Ansuchen regelmäßig ablehnen, bestünde für den Mitarbeiter Anspruch auf Überstundenzuschlag ab der 11. und 12. Stunde.

Enthält die Gleitzeitvereinbarung den Hinweis, dass der Zeitausgleich in ganzen Tagen bzw. in Verbindung mit Ruhetagen möglich ist, so muss dies auch der Fall sein!

Dieser Anspruch ist nur dann gerechtfertigt, wenn Sie als Arbeitgeber diese Überstunden angeordnet haben!

Nach wie vor gilt die durchschnittliche wöchentliche Normalarbeitszeit von 40 Stunden innerhalb einer Gleitzeitperiode. Genauer: Die EU-Regelung besagt, dass Dienstnehmer die durchschnittliche Wochenarbeitszeit von 48 Stunden innerhalb von 17 Wochen nicht überschreiten dürfen.

Die Überschreitung von 40 Stunden pro Woche innerhalb einer Gleitzeitperiode ist möglich, wenn das Zeitguthaben in die nächste Periode übertragen werden darf.

Wer regelt die Gleitzeit?

Ob Gleitzeit möglich ist und wie diese aussieht, regelt:

 eine Betriebsvereinbarung
 in Unternehmen ohne Betriebsrat: eine schriftliche Einzelvereinbarung

Die Ausweitung auf 12 Stunden täglich sollten Sie unbedingt in der bestehenden Gleitzeitvereinbarung abändern bzw. in neuen Vereinbarungen festlegen! Ansonsten müssen Überstunden, die in die Gleitzeit fallen würden, ausbezahlt werden.

Achtung: Ziehen Sie immer auch den Kollektivvertrag heran! Sieht dieser eine tägliche Höchstarbeitszeit von 10 Stunden bei Gleitzeit vor, sind die 11. und 12. Stunde zuschlagspflichtig. Diese Vorgaben dürfen Sie nicht mittels Betriebsvereinbarung oder Einzelvereinbarung umgehen!

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Wie ändere ich meine bisherige Gleitzeitvereinbarung?

 im Einvernehmen mit der Belegschaft
 über die Schlichtungsstelle

Sonderfall

Es ist möglich, in der Gleitzeitregelung festzulegen, dass der Rahmen bei 12 Stunden liegt, die Normalarbeitszeit jedoch 10 Stunden beträgt.

Im Praxisfall muss der Arbeitgeber damit die 11. und 12. Stunde zwar als Überstunde ausbezahlen, macht sich jedoch nicht strafbar, wenn der Mitarbeiter länger arbeitet.

Wann fallen Überstunden bei Gleitzeit an?

Bei Arbeitsleistungen außerhalb des Gleitzeitrahmens

Wenn Mitarbeiter die tägliche Normalarbeitszeit von 12 oder 10 Stunden pro Tag überschreiten

 Wenn das Zeitguthaben nicht in die nächste Gleitzeitperiode übertragen werden kann

Gleitzeit – was ist das?

Von Gleitzeit spricht man, wenn Mitarbeiter Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit selbst bestimmen können. Dabei setzen Sie als Arbeitgeber einen zeitlichen Rahmen, den sogenannten Gleitzeitrahmen, innerhalb dessen sich der Mitarbeiter bewegen kann.

Zusätzlich wird eine (fiktive) Normalarbeitszeit bestimmt. Die Kernzeit ist jener Zeitraum, an welchem die Mitarbeiter am Arbeitsplatz sein müssen.

Flexible Arbeitszeitgestaltung durch Gleitzeit erfreut sich immer größerer Beliebtheit. Wie das Arbeitszeitmodell in der Praxis aussieht, erfahren Sie hier.

Lesen Sie dazu auch unseren Beitrag „Worauf Sie bei Gleitzeit als Unternehmer“ achten sollten.

Wie funktioniert Gleitzeit? Ein Beispiel.

Der Arbeitgeber bestimmt einen Gleitzeitrahmen von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr. Die (fiktive) Normalarbeitszeit wird mit 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr festgesetzt.

Erscheint Mitarbeiter A um 9:00 im Büro, endet sein Arbeitstag um 17:00 Uhr. Mitarbeiter B, der bereits um 8:00 Uhr am Schreibtisch sitzt, verlässt das Büro um 16:00 Uhr.

Die Kernzeit wäre somit 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr.

Was muss die Gleitzeitvereinbarung enthalten?

 Dauer der Gleitzeitperiode
 Gleitzeitrahmen
 Höchstmaß des Zeitguthabens bzw. der Zeitschulden, die in die nächste Periode übertragen werden können
 Dauer und Lage der fiktiven Normalarbeitszeit

Lesen Sie dazu auch unseren Beitrag 12-Stunden-Tag und Kündigungsfristen: Diese Neuerungen erwarten Sie 2018.