DSGVO: Was muss beachtet werden, wenn es um die neue Datenschutz-Grundverordnung geht? Diese zehn Fragen und Antworten klären auf, was die DSGVO von Ihnen verlangt.

Keine Angst vorm Datenschutz, Teil 2: So nützen Sie die DSGVO zu Ihrem Vorteil!

Miriam Pokerschnig / 30. April 2018

Die DSGVO bringt nicht nur Vorschriften, sondern auch neue Möglichkeiten für Ihr Unternehmen mit sich: In Teil 2 unserer Serie erfahren Sie, wie Sie das gesteigerte Bewusstsein von Kunden und Geschäftspartnern nutzen, um sich im besten Datenschutz-Licht zu präsentieren.

Sie haben noch kein Datenverarbeitungsverzeichnis erstellt, haben Ihre Verträge noch nicht auf Ihre DSGVO-Tauglichkeit hin geprüft? Kein Grund zur Panik: Verschaffen Sie sich zuerst einen Überblick (etwa im Beitrag „10 häufige Fragen“ oder auf der Seite des Datenschutz-Netzwerks Österreich) und erfahren Sie nachfolgend, wie Sie die DSVGO für Ihre Zwecke nutzen können – so können Sie der neuen Gesetzeslage entspannt entgegensehen!

Vertrauen durch Transparenz

Der erste Schritt zum erfolgreichen Datenschutz ist die Einführung eines Informationssicherheits-Management-Systems (ISMS) in Ihrem Unternehmen. Darin werden Verfahren und Prozesse zum Datenschutz definiert.

Kommunizieren Sie diese Maßnahmen gezielt innerhalb und außerhalb Ihres Unternehmens, um bei Ihren Kunden, Geschäftspartnern und Mitarbeitern durch Transparenz eine neue Qualität des Vertrauens zu schaffen.

Wer rastet der rostet – Ausmisten heißt Verbesserung des Datenbestandes

Durch die neue Verordnung müssen Unternehmen ihren Datenwust aufräumen und die Informationen jeder Person zuordnen, um ihrer Auskunfts-, Lösch- und Hinweispflicht nachzukommen.

So werden zum Beispiel Daten, die nicht mehr für den ursprünglich vereinbarten Zweck verwendet werden, gelöscht. Nutzen Sie diese Verpflichtung zu Ihrem Vorteil, etwa indem Sie Kunden auf Ihrer Webseite anbieten, die eigenen personenbezogenen Daten löschen zu lassen.

Tipp: Weniger ist mehr. Schlankere Registrier- und Bestellformulare erhöhen das Kundenvertrauen – erheben Sie daher so wenige Daten wie möglich!

Zertifizierungen

Als Auftragsverarbeiter können Sie Datenverarbeitungsvorgänge von einer akkreditierten Zulassungsstelle zertifizieren lassen, um gegenüber Ihrem Auftraggeber den Nachweis für die Einhaltung Ihrer Datenschutz-Pflichten zu erbringen.

Tipp: Eine Zertifizierung bescheinigt Ihren gewissenhaften Umgang mit den personenbezogenen Daten und schafft Vertrauen bei Ihrem Auftraggeber!

Bringen Sie Licht ins Dunkel: Informieren Sie Ihre Kunden laufend über DSVGO-Verbesserungen in Ihrem Unternehmen!

Ob als Update via Newsletter, via Mitarbeiterzeitung oder im Rahmen einer Image-Kampagne: Neue, effizientere Datenschutz-Prozesse sollten möglichst oft und laut kommuniziert werden!

Halten Sie Ihre Kunden über die Vorgänge in Ihrem Unternehmen auf dem Laufenden und bestätigen Sie so, dass der Schutz ihrer Daten für Sie von größter Wichtigkeit ist. Über kurz oder lang ergeben sich so Wettbewerbsvorteile gegenüber der Konkurrenz, die die Umstellung nach der DSGVO vielleicht nicht so offen und transparent handhabt wie Sie.

Fazit

Die neue Datenschutz-Grundverordnung eröffnet uns bei richtiger Umsetzung die Chance, Vertrauen für langfristige Kundenbeziehungen zu schaffen. Wer ausgezeichnete Arbeit leistet, darf auch darüber reden. Rücken Sie Ihre DSVGO-Umsetzung daher ins Rampenlicht und lassen Sie sich feiern!


Sie möchten sich weiter zu dem Thema Datenschutz informieren? In Teil 1 unserer “Keine Angst vorm Datenschutz”-Serie erhalten Sie Antworten zu den 10 häufigsten Fragen zur neuen DSGVO.