Die drei Phasen der Kündigung, an die sich Unternehmer unbedingt halten sollten
Von Fristen über Termine und Pflichten: Als Arbeitgeber müssen Sie vieles beachten, um eine Kündigung rechtswirksam und formrichtig auszusprechen. Welche drei Phasen der Kündigung es gibt und wie Sie dabei vorgehen, erfahren Sie hier.
Was genau ist eine Kündigung?
Eine Kündigung ist eine einseitige Auflösung des Dienstverhältnisses und ist ab dem Zeitpunkt, zu dem das Gegenüber informiert wurde, wirksam. Dies kann mündlich vor Zeugen (mit sofortiger Wirkung), schriftlich (ab dem Erhalt des Schreibens) oder konkludent (etwa durch Überreichen der Arbeitspapiere) geschehen.
Ab dem Zeitpunkt der Bekanntgabe läuft die Kündigungsfrist!
Leithammel-Tipp: Sollten Sie den schriftlichen Weg wählen, so empfiehlt sich entweder eine persönliche Übergabe mit Gegenzeichnung oder eine eingeschriebene Briefsendung.
Einzigartig in der EU: In Österreich besteht weder Begründungspflicht noch eine Formvorschrift bei Kündigungen. Das bedeutet, dass weder Arbeitgeber noch Arbeitnehmer begründen müssen, weshalb sie das Arbeitsverhältnis (mündlich, schriftlich oder konkludent) beenden.
Während der Probezeit kann das Verhältnis beidseitig jederzeit und grundlos aufgekündigt werden.
Phase 1: Vorbereitung
Klären Sie gemeinsam mit Ihrer Rechts- und Personalabteilung die arbeitsrechtlichen Aspekte:
⭙ Kündbarkeit des Vertrages
Unbefristet: jederzeit kündbar
Befristet: endet durch Zeitablauf (außer dies wurde anders im Arbeitsvertrag vereinbart!)
Lebenszeit bzw. > 5 Jahre: nur vom Arbeitnehmer unter Einhaltung der sechsmonatigen Kündigungsfrist
⭙ Kündigungsbestimmungen
Angestellte: richtet sich nach Bestimmungen des Angestelltengesetzes (§§ 20 ff AngG)
Arbeiter: richtet sich nach Bestimmungen der Gewerbeordnung (insb. § 77 GewO)
Sonstige Kündigungsbestimmungen: laut Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag
⭙ Kündigungsfristen und -termine
Die Kündigungsfristen unterscheiden sich, je nach Art der Anstellung, voneinander:
Gesetzliche Kündigungsfristen
Angestellte (nach § 20 AngG):
Dienstjahr | Kündigungsfrist |
1. – 2. Dienstjahr | 6 Wochen |
3. – 5. Dienstjahr | 2 Monate |
6. – 15. Dienstjahr | 3 Monate |
16. – 25. Dienstjahr | 4 Monate |
Ab dem 26. Dienstjahr | 5 Monate |
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Das Dienstverhältnis kann, wenn dies nicht anders im Arbeitsvertrag ausgemacht wurde, jeweils am Ende jedes Kalendervierteljahres (Quartals) beendet werden.
Arbeiter:
Bemessung des Entgelts nach… | ODER: Haupterwerbs-tätigkeit |
ODER: Dauer der Arbeitsleistung |
Kündigungsfrist |
Stunden/Tag bzw. Stück/Einzelleistung | – | – | am Folgetag |
Wochen | ✓ | mehr als drei Monate | erster Werktag nach Ende der laufenden Kalenderwoche |
Jahren | ✓ | mehr als drei Monate | 4 Wochen |
Alle anderen Fälle | – | – | mind. 14 Tage |
⭙ Verständigung des Betriebsrates/Vorverfahren
Sollte ein Betriebsrat vorhanden sein, so ist dieser laut § 105 ArbVG zu verständigen und kann innerhalb von 5 Werktagen Stellung beziehen. Eine Kündigung vor Ablauf der Stellungnahme-Frist ist rechtsunwirksam!
⭙ Kündigungsschutz
Klären Sie im Vorhinein, ob der betroffene Mitarbeiter unter einen Kündigungsschutz fällt!
- Allgemeiner Schutz: „verpönte“ Motive oder Sozialwidrigkeit
- Besonderer Schutz: schwangere Frauen (ab Eintritt der Schwangerschaft!), Eltern in Karenzzeit, Präsenz- oder Zivildiener, Lehrlinge, Betriebsräte, begünstigte Behinderte, ältere Dienstnehmer. Eine solche Kündigung bedarf zusätzlicher behördlicher Zustimmung!
Leithammel-Tipp: Bei Unklarheiten unbedingt Experten hinzuziehen!
⭙ Ansprüche des Arbeitnehmers
Hat der Mitarbeiter Anspruch auf restliches Entgelt, Resturlaubsansprüche oder Abfertigung?
Phase 2: Das Kündigungsgespräch
Wichtig: Beachten Sie sowohl arbeitsrechtliche als auch psychologischer Aspekte!
⭙ Arbeitspsychologische Aspekte
Schaffen Sie für das Gespräch eine ruhige Atmosphäre! Die Kündigung sollte mitfühlend, aber trotzdem klar und unmissverständlich ausgesprochen werden. Geben Sie dem Mitarbeiter die Möglichkeit, reagieren zu können.
Bleiben Sie human und wertschätzend – alles andere ist schädlich für das Betriebsklima!
⭙ Kündigungsausspruch
✓ Ankündigen, dass und wann das Dienstverhältnis endet
✓ Auf Unmissverständlichkeit der Kündigung achten (nicht bloß androhen!)
✓ (Nochmals) schriftlich bestätigen und unterzeichnen lassen
Sind zwei Geschäftsführer vorhanden, müssen beide die Erklärung mittragen – eine Kündigung von unzuständiger Seite und reine Androhungen sind nicht rechtskräftig!
Wollen Sie eine ausgesprochene Kündigung zurückziehen, so ist dies nur mit Einverständnis der anderen Seite möglich!
⭙ Sonstiges
Falls der Mitarbeiter an offenen Projekten arbeiten sollte, besprechen Sie mit ihm, ob er diese fertig stellen oder an andere übergeben wird.
Restliche Urlaubstage: Werden diese ausbezahlt oder möchte der Mitarbeiter diese in Anspruch nehmen?
Postensuchtage: Bei einer Arbeitgeberkündigung hat der Mitarbeiter hat das Recht auf bezahlte Freizeit im Ausmaß von 20% der Arbeitszeit, um einen neuen Job zu finden.
Phase 3: Nachbereitung
⭙ Arbeitszeugnis
Laut § 39 AngG, § 1163 ABGB sind Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, ein Arbeitszeugnis auszustellen, wenn der Arbeitnehmer dieses verlangt.
Dieses muss den Prinzipien der Wahrheit, Vollständigkeit und wohlwollenden Formulierung entsprechen und darf den Arbeitnehmer nicht am beruflichen Fortkommen hindern!
⭙ Dokumentation
Halten Sie das Gespräch schriftlich fest – darin ausgemachte Vereinbarungen sollten schriftlich nachgereicht und unterschrieben werden.
⭙ Endabrechnung
Diese ist dem Mitarbeiter zukommen zu lassen und gesetzlich verpflichtend.
⭙ Abmeldungen
Sorgen Sie dafür, dass der Mitarbeiter von der Sozialversicherung und diversen Sonderzugehörigkeiten (etwa Unternehmensgruppenversicherungen) abgemeldet wird.
Auch Berechtigungen und Online-Zugänge sollten abgemeldet werden – das bedeutet: Passwörter und andere Zugriffsmöglichkeiten zeitgerecht löschen!
⭙ Betriebsmittel
Haben Sie Betriebsmittel – etwa Laptop, Handy oder einen Dienstwagen – zur Verfügung gestellt? Vergessen Sie nicht, diesen in ordnungsgemäßem Zustand zurückzufordern!
Als Arbeitgeber eine Kündigung auszusprechen, ist und bleibt eine sensible Angelegenheit. Vergessen Sie also nicht darauf, Kündigungen gut vor- und nachzubereiten und das Gespräch klar, aber human zu führen.
Lesen Sie dazu unsere Beiträge zu Mitarbeitergesprächen allgemein und wie Sie Verwarnungen aussprechen.