Die drei Phasen der Kündigung, an die sich Unternehmer unbedingt halten sollten

Von Fristen über Termine und Pflichten: Als Arbeitgeber müssen Sie vieles beachten, um eine Kündigung rechtswirksam und formrichtig auszusprechen. Welche drei Phasen der Kündigung es gibt und wie Sie dabei vorgehen, erfahren Sie hier.

Was genau ist eine Kündigung?

Eine Kündigung ist eine einseitige Auflösung des Dienstverhältnisses und ist ab dem Zeitpunkt, zu dem das Gegenüber informiert wurde, wirksam. Dies kann mündlich vor Zeugen (mit sofortiger Wirkung), schriftlich (ab dem Erhalt des Schreibens) oder konkludent (etwa durch Überreichen der Arbeitspapiere) geschehen.

Ab dem Zeitpunkt der Bekanntgabe läuft die Kündigungsfrist!

Leithammel-Tipp: Sollten Sie den schriftlichen Weg wählen, so empfiehlt sich entweder eine persönliche Übergabe mit Gegenzeichnung oder eine eingeschriebene Briefsendung.

Einzigartig in der EU: In Österreich besteht weder Begründungspflicht noch eine Formvorschrift bei Kündigungen. Das bedeutet, dass weder Arbeitgeber noch Arbeitnehmer begründen müssen, weshalb sie das Arbeitsverhältnis (mündlich, schriftlich oder konkludent) beenden.

Die Kündigungsfrist beschreibt den Zeitraum zwischen dem Aussprechen der Kündigung und dem Kündigungstermin. Der Kündigungstermin ist jener Zeitpunkt, an dem das Dienstverhältnis offiziell endet.

Während der Probezeit kann das Verhältnis beidseitig jederzeit und grundlos aufgekündigt werden.

Phase 1: Vorbereitung

Klären Sie gemeinsam mit Ihrer Rechts- und Personalabteilung die arbeitsrechtlichen Aspekte:

Kündbarkeit des Vertrages

Unbefristet: jederzeit kündbar
Befristet: endet durch Zeitablauf (außer dies wurde anders im Arbeitsvertrag vereinbart!)
Lebenszeit bzw. > 5 Jahre: nur vom Arbeitnehmer unter Einhaltung der sechsmonatigen Kündigungsfrist

Kündigungsbestimmungen

Angestellte: richtet sich nach Bestimmungen des Angestelltengesetzes (§§ 20 ff AngG)
Arbeiter: richtet sich nach Bestimmungen der Gewerbeordnung (insb. § 77 GewO)
Sonstige Kündigungsbestimmungen: laut Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag

Kündigungsfristen und -termine

Die Kündigungsfristen unterscheiden sich, je nach Art der Anstellung, voneinander:

Gesetzliche Kündigungsfristen

Angestellte (nach § 20 AngG):

Dienstjahr Kündigungsfrist
1. – 2. Dienstjahr 6 Wochen
3. – 5. Dienstjahr 2 Monate
6. – 15. Dienstjahr 3 Monate
16. – 25. Dienstjahr 4 Monate
Ab dem 26. Dienstjahr 5 Monate

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Das Dienstverhältnis kann, wenn dies nicht anders im Arbeitsvertrag ausgemacht wurde, jeweils am Ende jedes Kalendervierteljahres (Quartals) beendet werden.

Arbeiter:

Bemessung des Entgelts nach… ODER:
Haupterwerbs-tätigkeit
ODER:
Dauer der Arbeitsleistung
Kündigungsfrist
Stunden/Tag bzw. Stück/Einzelleistung am Folgetag
Wochen mehr als drei Monate erster Werktag nach Ende der laufenden Kalenderwoche
Jahren mehr als drei Monate 4 Wochen
Alle anderen Fälle mind. 14 Tage

Achtung! Bis 2021 sollen die Kündigungsbestimmungen von Arbeiter und Angestellten angeglichen werden. Mehr dazu hier.

Verständigung des Betriebsrates/Vorverfahren

Sollte ein Betriebsrat vorhanden sein, so ist dieser laut § 105 ArbVG zu verständigen und kann innerhalb von 5 Werktagen Stellung beziehen. Eine Kündigung vor Ablauf der Stellungnahme-Frist ist rechtsunwirksam!

Kündigungsschutz

Klären Sie im Vorhinein, ob der betroffene Mitarbeiter unter einen Kündigungsschutz fällt!

  • Allgemeiner Schutz: „verpönte“ Motive oder Sozialwidrigkeit
  • Besonderer Schutz: schwangere Frauen (ab Eintritt der Schwangerschaft!), Eltern in Karenzzeit, Präsenz- oder Zivildiener, Lehrlinge, Betriebsräte, begünstigte Behinderte, ältere Dienstnehmer. Eine solche Kündigung bedarf zusätzlicher behördlicher Zustimmung!

Leithammel-Tipp: Bei Unklarheiten unbedingt Experten hinzuziehen!

Ansprüche des Arbeitnehmers

Hat der Mitarbeiter Anspruch auf restliches Entgelt, Resturlaubsansprüche oder Abfertigung?

Phase 2: Das Kündigungsgespräch

Wichtig: Beachten Sie sowohl arbeitsrechtliche als auch psychologischer Aspekte!

Arbeitspsychologische Aspekte

Schaffen Sie für das Gespräch eine ruhige Atmosphäre! Die Kündigung sollte mitfühlend, aber trotzdem klar und unmissverständlich ausgesprochen werden. Geben Sie dem Mitarbeiter die Möglichkeit, reagieren zu können.

Bleiben Sie human und wertschätzend – alles andere ist schädlich für das Betriebsklima!

Kündigungsausspruch

 Ankündigen, dass und wann das Dienstverhältnis endet
 Auf Unmissverständlichkeit der Kündigung achten (nicht bloß androhen!)
(Nochmals) schriftlich bestätigen und unterzeichnen lassen

Sind zwei Geschäftsführer vorhanden, müssen beide die Erklärung mittragen – eine Kündigung von unzuständiger Seite und reine Androhungen sind nicht rechtskräftig!

Wollen Sie eine ausgesprochene Kündigung zurückziehen, so ist dies nur mit Einverständnis der anderen Seite möglich!

Sonstiges

Falls der Mitarbeiter an offenen Projekten arbeiten sollte, besprechen Sie mit ihm, ob er diese fertig stellen oder an andere übergeben wird.

Restliche Urlaubstage: Werden diese ausbezahlt oder möchte der Mitarbeiter diese in Anspruch nehmen?

Postensuchtage: Bei einer Arbeitgeberkündigung hat der Mitarbeiter hat das Recht auf bezahlte Freizeit im Ausmaß von 20% der Arbeitszeit, um einen neuen Job zu finden.

Phase 3: Nachbereitung

Arbeitszeugnis

Laut § 39 AngG, § 1163 ABGB sind Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, ein Arbeitszeugnis auszustellen, wenn der Arbeitnehmer dieses verlangt.

Dieses muss den Prinzipien der Wahrheit, Vollständigkeit und wohlwollenden Formulierung entsprechen und darf den Arbeitnehmer nicht am beruflichen Fortkommen hindern!

Dokumentation

Halten Sie das Gespräch schriftlich fest – darin ausgemachte Vereinbarungen sollten schriftlich nachgereicht und unterschrieben werden.

Endabrechnung

Diese ist dem Mitarbeiter zukommen zu lassen und gesetzlich verpflichtend.

Abmeldungen

Sorgen Sie dafür, dass der Mitarbeiter von der Sozialversicherung und diversen Sonderzugehörigkeiten (etwa Unternehmensgruppenversicherungen) abgemeldet wird.

Auch Berechtigungen und Online-Zugänge sollten abgemeldet werden – das bedeutet: Passwörter und andere Zugriffsmöglichkeiten zeitgerecht löschen!

Betriebsmittel

Haben Sie Betriebsmittel – etwa Laptop, Handy oder einen Dienstwagen – zur Verfügung gestellt? Vergessen Sie nicht, diesen in ordnungsgemäßem Zustand zurückzufordern!

Als Arbeitgeber eine Kündigung auszusprechen, ist und bleibt eine sensible Angelegenheit. Vergessen Sie also nicht darauf, Kündigungen gut vor- und nachzubereiten und das Gespräch klar, aber human zu führen.


Lesen Sie dazu unsere Beiträge zu Mitarbeitergesprächen allgemein und wie Sie Verwarnungen aussprechen.